Die Anforderungen der Jägerprüfung kurz erklärt
Gemäß Ausbildungsverordnung des Freistaates Sachsen erhalten Sie in mindestens 120h Ihre Ausbildung in folgenden Fächern:
Waffenkunde (Führen von Jagd- und Faustfeuerwaffen, Jagdwaffenkunde, Munition, Ballistik, Jagdoptik)
Wildtierkunde (Kenntnisse der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten, Wildbiologie, Wildkrankheiten)
Jagdbetrieb / jagdliche Praxis (Jagdliches Brauchtum, Wildschadensverhütung, Behandlung des erlegten Wildes)
Hundewesen (Jagdhunderassen und ihr Einsatz, Haltung, Prüfung und Führung)
Naturschutz, Artenschutz und Wildhege (Tierschutz, Pflanzenschutz, Biotopschutz und Ökologie, Hegemaßnahmen, Reviergestaltung, Land- und Waldbau, Naturschutz- und Landschaftspflegerecht)
Rechtskunde (Jagdrecht und Waffenrecht, Tierschutzrecht und Wildbrethygieneverordnung, Waldrecht und andere jagdliche relevante Vorschriften)
Die Jägerprüfung besteht aus 3 Teilen
Jagdliches Schießen in den Disziplinen
· Stehender Bock (5 Schuss auf eine Rehbockscheibe aus 100 Meter sitzend aufgelegt. Es müssen 4 Treffer im neunten und zehnten Ring erzielt werden.)
· Laufender Keiler (5 Schuss auf eine Keilerscheibe aus 50 m Entfernung stehend freihändig aus dem jagdlichen Anschlag. Es müssen 3 Treffer vom dritten bis zum zehnten Ring erzielt werden.)
· Wurftaube (Auf 15 Wurftauben müssen aus dem jagdlichen Anschlag 4 Treffer erzielt werden.)
Die schriftliche Prüfung
Im Multiple-Choice-Verfahren am PC werden ca. 220 Fragen in 4 Fächern im Zeitraum von 120 Minuten gestellt. Aus 3 Antwortmöglichkeiten ist eine Antwort zu treffen. Dabei müssen mindestens 60% in den Fächern Jagdkunde und Verbraucherschutz und 75% in den Fächern Recht und Waffenkunde richtig beantwortet werden.
Die mündlich / praktische Prüfung
In der mündlich / praktischen Prüfung wird theoretisches Wissen und praktisches Können in den Fächern Jagdkunde, Waffenkunde, Verbraucherschutz und Recht abgefragt. Dabei stehen 1-3 Prüflingen 2 Prüfern Rede und Antwort. Die Prüfungsdauer beträgt je Fach maximal 15 Minuten.
Die Einzelheiten und gesetzlichen Vorschriften können Sie in der sächsischen Jagdverordnung (SächJagdVO) nachlesen.